Gesundheitsreform 2009
Es zählt jetzt mehr Service und mehr Qualität für die Versicherten
Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Beitragssatz für gesetzlich Versicherte ab dem 1. Januar 2009 beschlossen. Der durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu gleichen Teilen finanzierte Beitragssatz beträgt ab 2009 - 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Anteil von 0,9 Prozent, den die Mitglieder alleine tragen müssen.
Damit ist der letzte Schritt zu mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen getan.
Die Kassen haben viele Möglichkeiten, durch besondere Angebote und wirksame Rabatte sowie Einzelverträge, ihren Versicherten mehr Qualität und Service zu bieten.
Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse
Fragen Sie Ihre Kasse, ob sie Ihnen besondere Zusatzleistungen anbietet, die im Leistungskatalog anderer Kassen nicht enthalten sind. Da besonders bei den Zahnersatz-Leistungen hohe Eigenanteile für die Versicherten fällig werden, lohnt es sich umso mehr zu vergleichen!
Krankenkassen mit besonderen Zahnersatz-Leistungen
Durch eine Kooperation mit Zahnersatz-Müller bieten Ihnen unsere Partner-Krankenkassen besondere Zusatzleitungen an.
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