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Kosten für Zahnersatz

In einer gesetzlichen Regelung im Zuge der Gesundheitsreform wurde 2005 die Bezuschussung zu Zahnersatzleistungen geändert. Seitdem gilt der Befund und nicht die geplante Behandlung als Bemessungsgrundlage.

Durch diese Regelung wird die Bezuschussung der Grundversorgung sichergestellt, jedoch nicht unbedingt die Bedürfnisse der Patienten, da nur die einfachsten Zahnersatzlösungen bezuschusst werden!

Was bedeutet das befundorientierte Festzuschuss-System für Sie?

Da die moderne Zahnmedizin und Zahntechnik mehrere Therapieoptionen für eine notwendige Zahnersatzbehandlung anbietet, basiert der Zuschuss der Krankenkassen auf den Befund, den Ihr Zahnarzt erstellt hat.

Beispiel:
Bei einer Routineuntersuchung stellt Ihr Zahnarzt fest, dass Sie an einem Frontzahn eine große Karies haben. Der Zahn ist aber nicht nur durch die Entfernung der Karies und anschließender Füllung zu retten, sondern muss durch eine Zahnkrone versorgt werden.

Der Befund heißt:
1.1 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn.
1.3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte).

Ihre Krankenkasse bezuschusst diesen Befund, je nach Bonusanspruch und regelmäßig geführtem Bonusheft, mit einem Festzuschuss.

Dieser beträgt für den Befund 1.1:
  Ohne Bonus 120,03 Euro
  20% Bonus 144,04 Euro
  30% Bonus 156,04 Euro
  doppelter FZ 240,06 Euro
Für den Befund 1.3:
  Ohne Bonus 43,49 Euro
  20% Bonus 52,19 Euro
  30% Bonus 56,54 Euro
  doppelter FZ 86,98 Euro

Je nach Bonusanspruch erhalten Sie auf jeden Fall einen der o.g. Festzuschüsse. Unabhängig davon, für welche Art der Kronenversorgung Sie sich entscheiden werden.

Wie hoch ist die Eigenbeteiligung, bemessen am o.g. Beispiel (Krone mit Keramikverblendung)

Das ist abhängig davon, wie hoch die zahnärztlichen und zahntechnischen Kosten sind. Diese können stark differieren, besonders wenn außervertragliche Leistungen vereinbart werden. Daher ist ein Preisvergleich unbedingt anzuraten, da es - insbesondere durch die Reduzierung der Laborkosten- Möglichkeiten gibt, die Ihnen Zahnersatz fast ohne Zuzahlung ermöglichen.

Beispiele dazu finden Sie unter dem Menüpunkt: 'Zahnersatz - Kosten sparen'

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